Bei allen unterirdischen Öltanks sowie bei Heizölverbraucheranlagen zur Speicherung von mehr als 1.000 Liter Heizöl ist ein Fachbetrieb für die Entsorgung Pflicht. Die Beauftragung des Fachbetriebs erfolgt über die Stadtwerke Lübeck.
Bei kleineren Vorratstanks ist das Beauftragen einer Fachfirma keine Pflicht. Wir empfehlen es aber dringend, um Umweltschäden, Strafen und hohe Folgekosten sicher auszuschließen.