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26.06.2024
8 Min. Lesezeit

Keine Mitnahme von Elektro-Tretrollern in Bussen

Presseinfo der NAH.SH

Mann fährt auf E-Tretroller durch Lübeck

Wegen der Gefährdung durch Akku-Brände ist die Mitnahme von elektrisch betriebenen Tretrollern auf vielen Buslinien in Schleswig-Holstein vorerst nicht mehr möglich.

Nachdem die Mitnahme in den Stadtverkehren Flensburg und Rendsburg sowie auf den Linien der Rohde Verkehrsbetriebe bereits seit März 2024 untersagt ist, gilt das Verbot für Elektro-Tretroller ab dem 1. Juli 2024 auch für die Stadtverkehre in Kiel, Lübeck, Neumünster und Heide, bei den Verkehrsbetrieben Schleswig-Flensburg sowie in den Bussen der Autokraft und Verkehrsbetriebe Kreis Plön, die außerhalb des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv) unterwegs sind. Auch bei der Kieler Fördeschifffahrt werden Elektro-Tretroller nicht mehr mitgenommen.

Damit folgen die Unternehmen – wie zahlreiche andere Verbünde und Verkehrsunternehmen in Deutschland – der Sicherheitsempfehlung des Branchenverbands VDV (Verband Deutscher Verkehrsunternehmen), um die Sicherheit der Fahrgäste und des Fahrpersonals zu gewährleisten.

Derzeit gibt es für die in Elektro-Tretrollern verbauten Lithium-Ionen-Akkus weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene ausreichend spezifische Normen und Sicherheitsstandards. Dadurch besteht bei diesen Fahrzeugen ein erhöhtes Risiko für Akku-Brände, wie der unabhängige Gutachter STUVAtec (Studiengesellschaft für Tunnel und Verkehrsanlagen mbH) in zwei brandschutztechnischen Bewertungen feststellt. Die Akkus können sich ohne vorherige Anzeichen selbst entzünden, Brandfälle explosionsartig verlaufen. Die entstehende Rauch- und Feuerentwicklung ist in hohem Maße gefährlich, zumal in Bussen kaum Platz zum Ausweichen vorhanden ist.

Das Mitnahmeverbot gilt ausschließlich für Elektro-Tretroller. Nicht betroffen sind E-Bikes, Pedelecs, Elektro-Rollstühle und Elektro-Scooter für Menschen mit Behinderungen, weil für deren Batterien höhere Sicherheitsanforderungen gelten. Sie können daher im Rahmen der verfügbaren Platzkapazitäten gemäß den Tarifbestimmungen weiterhin mitgenommen werden.

Das Mitnahmeverbot für Elektro-Tretroller muss so lange bestehen bleiben, bis die Sicherheitsstandards der Batterien an die höheren Anforderungen, die etwa bei Pedelecs gelten, angeglichen sind.

In allen Nahverkehrszügen in Schleswig-Holstein können Elektro-Tretroller weiterhin ohne Einschränkungen mitgenommen werden.

Verkehrsunternehmen in Schleswig-Holstein mit Mitnahmeverbot für Elektro-Tretroller

  • Aktiv Bus Flensburg GmbH

  • Autokraft GmbH

  • DB Regio Bus Nord GmbH (Dithmarschenbus)

  • KVG Kieler Verkehrsgesellschaft mbH

  • Rohde Verkehrsbetriebe GmbH

  • Schlepp- und Fährgesellschaft Kiel mbH – SFK

  • Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH inklusive der Linien der Lübeck-Travemünder Verkehrsgesellschaft

  • SWN Verkehr GmbH

  • Transdev Nord GmbH (Norddeutsche Verkehrsbetriebe)

  • Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH

  • Verkehrsbetriebe Schleswig-Flensburg GmbH – VSF

  • Verkehrsgesellschaft Südholstein mbH

  • Vineta Autobus GmbH

Hinweis: Das Mitnahmeverbot gilt außerhalb des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv). Es gilt auf allen Linien der genannten Busunternehmen, auch für Fahrten, die mit Kleinbussen gefahren oder nur auf telefonische Bestellung durchgeführt werden (sogenannte On Demand-Verkehre).

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