Beschwerden können Sie innerhalb von drei Monaten beim Beförderer einreichen. Dann haben Sie einen Anspruch auf eine Antwort innerhalb von einem Monat. Sollten Sie Einwände gegen die Antwort haben, können Sie sich
erneut an den Beförderer wenden,
an die Schlichtungsstelle: söp Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V., Fasanenstraße 81, 10623 Berlin, Tel.: 030‐644 99 33‐0, oder
an die Nationale Durchsetzungsstelle für Kraftomnibusverkehre: Eisenbahn‐Bundesamt, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn, Tel +49 228 30795‐400, Fax: +49 228 30795‐499,
E‐Mail: fahrgastrechte@eba.bund.de, www.eisenbahn‐bundesamt.de.