Ausgenommen von dieser Regelung sind Assistenzhunde mit Kennzeichnung (z.B. Kenndecke, Hundegeschirr, Halsband), diese können kostenfrei von Fahrgästen mit
Schwerbehindertenausweis (mit und ohne Merkzeichen "B" / "BL") oder
Feststellungsbescheid oder
Ausweis mit Bezeichnung "Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft" mitgenommen werden.
Assistenzhunde ohne Kennzeichnung können von Fahrgästen mit Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "B" / "BL" kostenfrei mitgeführt werden.
Die Maulkorbpflicht entfällt für Assistenzhunde.