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Serviceanliegen

Sie möchten wissen, wie Sie eine Störung melden können oder haben Fragen zu Ihrer Rechnung?

In diesem Bereich geben wir Antworten auf Ihre Fragen zu verschiedenen Serviceanliegen.

Allgemeine Informationen

Sofern Sie eine erwartete E-Mail nicht finden können, kontrollieren Sie bitte zunächst die korrekte Schreibweise Ihrer E-Mail-Adresse. Prüfen Sie zudem Ihren Spam-Ordner und stellen Sie sicher, dass in Ihrem Postfach noch Speicherplatz zur Verfügung steht. In bestimmten Fällen geht einer E-Mail eine manuelle Bearbeitung voraus, sodass der E-Mail-Versand nicht unmittelbar erfolgt. Wir bitten Sie um ein wenig Geduld. Sofern es häufiger zu Problemen mit dem Empfang einer E-Mail kommt, wenden Sie sich bitte an unser Service-Center.

Haben Sie bereits in unserem Hilfe-Center nach Ihrer Frage gesucht oder unsere digitale Assistenz Lou befragt? Dort finden Sie viele nützliche Informationen.

Bitte nehmen Sie in diesem Fall schnellstmöglich Kontakt zu unserer Sperrverwaltung auf, damit wir die Angelegenheit gemeinsam lösen können.

Der durchschnittliche Verbrauch je m² Wohnfläche beträgt:

  • bei 30 m² 5.000 kWh

  • bei 45 m² 7.500 kWh

  • bei 60 m² 9.000 kWh

  • bei 80 m² 13.000 kWh

Der durchschnittliche Verbrauch beträgt:

  • bei 1 Person 1.500 kWh

  • bei 2 Personen 2.000 kWh

  • bei 3 Personen 2.500 kWh

  • bei 4 Personen 3.000 kWh

Ihre Rechnung erhalten Sie jährlich, dazwischen zahlen Sie bei uns 11 Abschläge. Da Ihr Verbrauch über das Jahr unterschiedlich sein kann, ist der Abschlag ein Durchschnittswert. Dieser ergibt sich i.d.R. auf Basis Ihres Vorjahresverbrauches.

Beispiel eines durchschnittlichen Abschlages

So wird die Finanzierung der Energie für das gesamte Jahr gewährleistet, ohne dass Sie durch eine hohe Einmalzahlung finanziell belastet werden.

Im 12. Monat erhalten Sie Ihre Jahresrechnung auf Basis Ihrer tatsächlichen Energieverbräuche – ermittelt durch abgelesene Zählerstande. In Ihrer Rechnung erscheint dann Ihr tatsächlicher Verbrauch zusammen mit dem 12. Monatsabschlag – daraus ergibt sich Ihr Rechnungsbetrag.

Bei einem Mehrverbrauch zahlen Sie dann nach. Ist Ihr Verbrauch niedriger als Ihre Abschlagssumme, erhalten Sie von uns Geld zurück. Gegebenenfalls wird Ihr Abschlag für das nächste Verbrauchsjahr entsprechend angepasst.

In der Verbrauchsübersicht ihrer Jahresverbrauchsabrechnungen können Sie Ihren Energieverbrauch der letzten beiden Abrechnungszeiträume vergleichen. An dieser Stelle können Sie sehen, ob Ihr Energieverbrauch gestiegen oder gesunken ist. Außerdem finden Sie Ihre „Verbrauchshistorie“ in unserem Kundenportal unter dem Menüpunkt „Verbrauch“.

Der im Preisrechner angegebene Verbrauch dient der Ermittlung und dem Vergleich der Kosten unserer Produkte. Sollten Sie beim tatsächlichen Verbrauch eine Abweichung feststellen, empfehlen wir Ihnen einen erneuten Vergleich unserer verschiedenen Angebote und gegebenenfalls einen Produktwechsel.

Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter beziehen, können Sie sich direkt bei Ihrer Sachbearbeitung melden und über die zentrale Rufnummer 0451 588 633 Kontakt aufnehmen. Alternativ informieren Sie sich über www.jobcenter-luebeck.de und vereinbaren dort ggf. einen Termin. Bei Bedarf stehen Ihnen auch verschiedene Verbraucher- und Schuldnerberatungen zur Verfügung. Der Bereich Soziale Sicherung und die Schuldnerberatungsstelle der Hansestadt Lübeck sind unter der folgenden zentralen Rufnummer erreichbar 0451 115.

Zur Übernahme der Stromkosten durch das Arbeitsamt können wir Sie daher leider nicht beraten.

Unser herzliches Beileid. Wir wünschen Ihnen viel Kraft in dieser schwierigen Zeit. Um Sie bei weiteren Schritten zu entlasten, treten Sie bitte mit unser Service-Center in Kontakt damit alle notwendigen Informationen unkompliziert an uns weitergegeben werden können.

Unter der Vertragskontonummer führen wir das Kundenkonto mit allen Zahlungsvorgängen. Dies dient zur eindeutigen Zuordnung (z. B. von Zahlung und Anfragen). Die Vertragskontonummer finden Sie auf Ihren Vertragsunterlagen. Die Nummer besteht aus 8 Ziffern und beginnt mit einer "6".

Um Stromfresser in Ihrem Haushalt zu identifizieren, können Sie sich bei uns kostenlos ein spezielles Strommessgerät ausleihen. Anhand von Durchschnittswerten, beispielsweise für Kühlschränke, Gefriergeräte, Wäschetrockner, Geschirrspüler etc., können Sie feststellen, welches Ihrer Geräte gegebenenfalls unverhältnismäßig viel Strom verbraucht. Auf Wunsch werten wir die von Ihnen gesammelten Daten auch persönlich mit Ihnen aus.

Melden Sie sich gleich bei unserem Service-Center und reservieren Sie sich Ihr Strommessgerät!

Rechnung

Ihre Jahresrechnung erhalten Sie jährlich zu einem vom Lieferanten festgelegten Termin. Das ist nicht zwangsläufig immer zum Jahresende. Doch es sollte für Ihren Haushalt jedes Jahr in etwa der gleiche Zeitpunkt sein. Beziehen Sie Fernwärme, wird immer zum 31. 12. abgerechnet. Die Jahresrechnung erhalten Sie hier jedoch auch erst in den kommenden Monaten.

Der Rechnungsbetrag entspricht dem Gesamtverbrauch abzüglich der geleisteten Abschlagszahlungen. Auf Basis Ihres Energieverbrauchs und Ihrer Zahlungen für Ihr letztes Verbrauchsjahr ergibt sich ein Restbetrag (Nachzahlung) oder ein Guthaben. 

Erdgas ist ein Naturprodukt und weist daher unterschiedliche Energiegehalte auf. Für die Ermittlung Ihres Energieverbrauchs erfolgt eine Umrechnung des verbrauchten Gasvolumens in Kubikmetern mithilfe der Zustandszahl und des Brennwerts in Kilowattstunden. Der Brennwert beschreibt den Energiegehalt, der in einem Kubikmetern Gas enthalten ist. Die Zustandszahl berücksichtigt die Höhenlage der Verbrauchsstelle. 

Auf Wunsch kann eine Rechnung monatlich oder quartalsweise erstellt werden. Hierbei entstehen ggf. Mehrkosten für den Verwaltungsaufwand. Wenden Sie sich hierfür bitten an unser Service-Center.

Ihre Rechnung erhalten Sie jährlich, dazwischen zahlen Sie bei uns 11 Abschläge. Da Ihr Verbrauch über das Jahr unterschiedlich sein kann, ist der Abschlag ein Durchschnittswert. Dieser ergibt sich i.d.R. auf Basis Ihres Vorjahresverbrauches.

Beispiel eines durchschnittlichen Abschlages

So wird die Finanzierung der Energie für das gesamte Jahr gewährleistet, ohne dass Sie durch eine hohe Einmalzahlung finanziell belastet werden.

Im 12. Monat erhalten Sie Ihre Jahresrechnung auf Basis Ihrer tatsächlichen Energieverbräuche – ermittelt durch abgelesene Zählerstande. In Ihrer Rechnung erscheint dann Ihr tatsächlicher Verbrauch zusammen mit dem 12. Monatsabschlag – daraus ergibt sich Ihr Rechnungsbetrag.

Bei einem Mehrverbrauch zahlen Sie dann nach. Ist Ihr Verbrauch niedriger als Ihre Abschlagssumme, erhalten Sie von uns Geld zurück. Gegebenenfalls wird Ihr Abschlag für das nächste Verbrauchsjahr entsprechend angepasst.

Sie können Ihren Abschlag um das dreifache des aktuellen Abschlags erhöhen und bis zu 10 % senken. Bitte beachten Sie, dass Sie dies nur drei Mal pro Jahr machen können. Die Änderung Ihres Abschlags ist frühestens 90 Tage nach Vertragsbeginn und mit einem Mindestabstand von 45 Tagen zwischen zwei Änderungen möglich. Die maximale Anzahl an Abschlagsänderungen pro Abrechnungsperiode sind fünf Änderungen. Ihren Abschlag können Sie schnell und unkompliziert online in unserem Kundenportal ändern. In anderen Fällen wenden Sie sich bitte direkt an unser Service-Center.

Dies funktioniert maximal 3 Jahre rückwirkend unter Einbeziehung eines Kosten-/ Nutzeneffektes.

Mit unserer Rechnungserklärung verstehen Sie Ihre Rechnung ganz einfach.

Wenden Sie sich hierfür bitte an unser Service-Center.

Sollten Sie Ihre offenen Posten in der Zwischenzeit beglichen haben, betrachten Sie die Mahnung bitte als gegenstandlos. Sie müssen in diesem Fall nichts weiter tun. Sollten Sie Ihre Rechnung jedoch noch nicht beglichen haben, setzen Sie sich bitte mit unserem Service-Center in Verbindung.

Eine Zwischenrechnung können Sie einfach und bequem online in unserem Kundenportal beantragen. Ansonsten müssen Sie sich an unser Service-Center wenden.

SEPA-Mandat

Für Ihre regelmäßigen Abschlagszahlungen haben Sie zwei Zahlungsmöglichkeiten:

  • Überweisung

  • SEPA-Lastschrift (Dauerauftrag).

Die Zahlungsart Ihrer Abschlagszahlung können Sie bequem und schnell online in unserem Kundenportal ändern:

Überweisung: 

  • Aareal Bank Wiesbaden

  • BLZ: 550 104 00

  • Kontonummer: *** (*** Hier tragen Sie bitte die Kontonummer ein, die Ihnen die Stadtwerke Lübeck per Post mitgeteilt haben. Falls Sie diese nicht vorliegen haben, wenden Sie sich einfach an unser Service-Center.)

SEPA-Mandat:
Erteilen Sie uns Ihre Erlaubnis zum SEPA Lastschriftverfahren ganz einfach in unserem Kundenportal. Klicken Sie im Portal auf Meine Daten (oben rechts) und wählen im Menü Bankdaten aus. Alternativ können Sie das hier verlinkte Formular nutzen. Das unterschriebene Formular ist nur im Original gültig (kein Fax)! Nutzen Sie bei mehreren Vertragskonten bitte einzelne Formulare.

  • Aareal Bank Wiesbaden

  • BIC: AARBDE5WDOM 

  • IBAN:*** (*** Hier tragen Sie bitte Ihre IBAN ein, die Ihnen die Stadtwerke Lübeck per Post mitgeteilt haben. Falls Sie diese nicht vorliegen haben, wenden Sie sich einfach an unser Service-Center.)

Durch die Erteilung eines SEPA-Mandats brauchen Sie sich nicht um die Überweisung Ihrer Abschläge oder Rechnungen zu kümmern. Wir übernehmen das gerne für Sie. Dies bietet v. a. den Vorteil, dass Sie bei 11 zu zahlenden Abschlägen nicht den 12. zu viel zahlen und Ihren Überweisungsbetrag nach jeder Jahresverbrauchsabrechnung ändern müssen. Ferner haben Sie ein sogenanntes „Recht auf bedingungslose Rückerstattung“. Das bedeutet, dass Sie Ihr Geld innerhalb von acht Wochen zurückholen können, ohne Gründe angeben zu müssen.

Sie können das SEPA-Mandat für Einzüge und Gutschriften Ihrer Abschläge oder lediglich für Gutschriften erteilen. Das entsprechende Formular finden Sie hier.

Sind Sie bereits Kund:in und liegt uns bereits ein entsprechendes SEPA-Mandat vor, ist dieses weiterhin gültig. Sind Sie jedoch Neukund:in, so bekommen Sie zusätzlich zu Ihrer Bestellbestätigung noch ein Formular für die Erteilung eines SEPA-Mandats. Bitte senden Sie dieses einfach ausgefüllt an uns zurück.

Bitte informieren Sie uns darüber schriftlich per Post, Fax oder E-Mail. Ein Widerruf über unser Kundenportal funktioniert nicht.

Zählerstand

Die Zähler befinden sich entweder in der Wohnung oder im Keller Ihres Hauses. Haben Sie keinen Zutritt zum Zähler, können Sie sich an Ihre Hausverwaltung oder Ihren Hausmeister wenden. Der Zählerstand ist im digitalen Zahlenfeld oder im analogen Zählrad zu finden. Eine bildliche Veranschaulichung der verschiedenen Zähler finden Sie hier.

Die Zählernummer Ihres Strom-, Gas- oder Wasserzählers finden Sie  auf der Vorderseite des Gerätes, oft in der Nähe eines Strichcodes. Außerdem finden Sie sie auf Ihrer letzten Energierechnung, im Portal oder auf dem Wohnungsübergabeprotokoll. Eine bildliche Veranschaulichung der verschiedenen Zähler finden Sie hier.

Die Ablesung ermöglicht uns eine korrekte Abrechnung der verbrauchten Energie vorzunehmen und Ihren künftigen Abschlag präziser zu berechnen.

Moderne Messeinrichtungen messen den Energieverbrauch digital und besitzen ein Display, auf welchem Informationen wie bspw. Wochen- oder Jahresverbräuche und die tatsächliche Nutzungszeit angezeigt werden. Der Zählerstand muss wie bei konventionellen Zählern abgelesen und anschließend an den Energieversorger übermittelt werden.

In der Regel bitten wir Sie einmal im Jahr, uns Ihren aktuellen Zählerstand mitzuteilen. Die Zähler werden jedoch nicht immer zum Jahresende abgelesen, sondern rollierend über das Jahr verteilt. Entweder kommt jemand vom Netzbetreiber bei Ihnen vorbei und liest den Zähler ab oder Sie erhalten eine Ablesekarte per Post oder E-Mail. Gerne können Sie Ihren Zählerstand auch häufiger übermitteln. Dies ermöglicht eine bessere Berechnung Ihres zukünftigen Abschlages.

Sie brauchen bei Strom und Gas nur ganze Zahlen zu übermitteln. Die Nachkommastellen brauchen Sie nicht anzugeben. Tragen Sie bitte auch das Datum der Ablesung ein.

Wenden Sie sich hierfür bitte an unser Service-Center.

Wenn kein Zählerstand abgelesen wurde, dürfen wir Ihren Zählerstand anhand von Erfahrungswerten schätzen. Dabei können Abweichungen vom tatsächlichen Verbrauch entstehen.

Doppel- oder auch Zweitarifzähler sind dazu in der Lage, den Stromverbrauch für zwei Zeitabschnitte getrennt zu erfassen: Tagsüber wird zum Hochtarif (HT), nachts zum in der Regel günstigeren Niedertarif (NT) abgerechnet. Den jeweiligen Verbrauch lesen Sie auf dem entsprechend beschrifteten Zählwerk ab. 

Gut zu wissen: Die genauen Schaltzeiten erfahren Sie von Ihrem Netzbetreiber. Diesen finden Sie unter anderem auf Ihrer letzten Rechnung oder Ihrem Zähler. Im Raum Lübeck ist dies die TraveNetz.

In der Erfassungsmaske werden Ihnen automatisch zwei Felder angezeigt. Bitte erfassen Sie hier Ihre abgelesenen Werte ohne Nachkommastellen.

Melden Sie sich hierfür bitte bei Ihrem zuständigen Messstellen- bzw. Netzbetreiber oder bei Ihrem Energieversorger. Eine Befundprüfung kann Aufschluss über einen möglichen Defekt des Zählers geben. Die Kosten der Überprüfung sind in der Regel vorab von der Kundschaft zu bezahlen. Sollte der Zähler tatsächlich kaputt sein, korrigieren wir Ihre Rechnung im Nachgang und erstatten Ihnen die Kosten der Überprüfung.

Sofern Sie von der Möglichkeit Gebrauch machen wollen, die nicht abgeleiteten Wassermengen künftig über einen Nebenzähler nachzuweisen, wäre dieser Zähler auf Ihre Kosten und Ihre Veranlassung hin zu installieren. Weitere Informationen und entsprechende Formulare der Entsorgungsbetriebe finden Sie hier.

Umzug

Melden Sie sich mindestens 14 Tage vor Schlüsselübergabe für die neue Wohnung bei uns an. Für Ihre Neuanmeldung benötigen wir u. a. folgende Daten:

  • Adresse und Datum der geplanten Schlüsselübergabe der neuen Wohnung

  • Zählernummer und falls bekannt - Ihre Marktlokations-ID (MaLo-ID)

Den Zählerstand können Sie uns im Nachgang vom Tag der Schlüsselübergabe der neuen Wohnung mitteilen.

Haben Sie bereits Ihren Zählerstand zum Tag des Vertragbeginns übermittelt? Ohne diesen kann Ihre Anmeldung nicht erfolgen. Sollten Sie dies bereits getan haben, bitten wir die Wartezeit zu entschuldigen. Ihre Anliegen wird schnellstmöglich bearbeitet.

Ab dem 06.06.2025 treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft, die sowohl Mieter:innen, Vermieter:innen als auch Verwalter:innen betreffen. War es bisher möglich, den Stromvertrag rückwirkend anzumelden oder zu übernehmen, ist dies ab Juni 2025 nicht mehr möglich! Die Meldefristen für Umzüge und Leerstände ändern sich. So kann eine Ummeldung künftig nur noch in die Zukunft erfolgen und nicht mehr rückwirkend. Die rechtlichen Rahmenbedingungen lassen leider keine Kulanz zu.

Die gesetzlichen Änderungen gelten zunächst für Stromverträge. Für alle am Prozess Beteiligten ist es von Vorteil, wenn es für Energie- und Wasserverträge einheitliche Regeln für die Ummeldung gibt. Wir bitten Sie, dass Sie alle Ihre Energie- und Wasserverträge frühzeitig bei einem Eigentümer- oder Mieterwechsel ummelden. Nur so kann sichergestellt werden, dass Ihre Verträge fristgerecht umgemeldet werden können.

An- und Ummeldungen können Sie über das Kundenportal sowie schriftlich (Brief, Fax, E-Mail), telefonisch oder persönlich über das Service-Center erledigen. Unsere Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

Neue AnschriftFolgende Daten benötigen Sie. Sollten Sie lediglich Ihren alten Energievertrag kündigen wollen, reichen die Information für die alte Wohnung aus.

Alte WohnungNeue Wohnung

Datum vom Tag der geplanten Schlüsselübergabe der alten Wohnung inklusive Zählernummer spätestens 14 Tage vorher mitteilen. Falls bekannt: Ihre Marktlokations-ID (MaLo-ID)

Datum vom Tag der geplanten Schlüsselübergabe der neuen Wohnung inklusive Zählernummer spätestens 14 Tage vorher mitteilen. Falls bekannt: Ihre Marktlokations-ID (MaLo-ID)

Zählerstand vom Tag der Schlüsselübergabe der alten Wohnung im Nachgang inklusive Übergabeprotokoll mitteilen

Zählerstand vom Tag der Schlüsselübergabe der neuen Wohnung im Nachgang inklusive Übergabeprotokoll mitteilen

Neue Anschrift

Abfall bei den Entsorgungsbetrieben ummelden

Abfall bei den Entsorgungsbetrieben ummelden


Bitte beachten Sie: Bestehende Verträge können nicht von der alten Wohnung auf die neue Wohnung übertragen werden.  Für die neue Wohnung müssen Sie Ihren alten Vertrag kündigen, einen neuen Tarif auswählen, einen neuen Vertrag abschließen und uns eine neue Einzugsermächtigung erteilen. Dies können Sie alles ganz bequem online über unser Kundenportal abwickeln.

Bestehende Verträge können nicht von der alten Wohnung auf die neue Wohnung übertragen werden. Hierfür müssen Sie den bestehenden Vertrag kündigen und einen neuen abschließen. Dies können Sie alles ganz bequem online über unser Kundenportal abwickeln.

Sie können gerne eine weitere Person mit aufnehmen. Dies erfordert jedoch, dass die Person entweder Miteigentümer:in oder Hauptmieter:in ist. Der entsprechende Nachweis muss uns vorliegen.

Das funktioniert leider nicht. In einer Einzelfallprüfung und auf Basis von Kulanz kann geprüft werden, weiterhin Energie zu den gleichen Konditionen zu beziehen, wenn die Person zuvor in Ihren Vertrag mit aufgenommen wurde. Hierfür muss die Person Hauptmieter:in sein, worüber wir einen entsprechenden Nachweis benötigen.

Zum 06.06.2025 treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft, die von der Bundesnetzagentur beschlossen wurden (Beschluss BK6-22-024). Für Verbraucher:innen wird es möglich sein, den Stromlieferanten innerhalb von 24 Stunden zu wechseln. Hierbei bezieht sich die Bundesnetzagentur auf die in § 20a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) festgelegte Frist. Diese Vorgabe geht wiederum auf eine EU-Richtlinie (2019/944) zurück.

Ihre vertraglich vereinbarten Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben hiervon unberührt.

Wichtiger Hinweis: Es wird nicht mehr möglich sein, sich rückwirkend an-, ab- oder umzumelden. Das heißt, Umzüge müssen Sie so früh wie möglich – mindestens 14 Tage vorher – bei uns melden. So stellen Sie sicher, dass Ihr Stromvertrag rechtzeitig umgemeldet wird und Ihnen keine unnötigen Kosten entstehen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen lassen leider keine Kulanz zu.

Die gesetzlichen Änderungen gelten zunächst für Stromverträge. Für alle am Prozess Beteiligten ist es von Vorteil, wenn es für Energie- und Wasserverträge einheitliche Regeln für die Ummeldung gibt. Wir bitten Sie Ihre Energie- und Wasserverträge frühzeitig bei einem Eigentümer- oder Mieterwechsel umzumelden. Nur so kann sichergestellt werden, dass Ihre Verträge fristgerecht umgemeldet werden können.

Bitte melden Sie uns einen Umzug mindestens 14 Tage vor der Schlüsselübergabe. Im Fall von versehentlich verspätet eingehenden Ummeldungen bieten wir für Wasser-, Erdgas- und Wärmeprodukte weiterhin Lösungen an, im Rahmen der gesetzlichen und vertraglich geregelten Spielräume.

Bisher war Ihnen die Zählernummer bekannt. Hinzu kommt nun die sogenannte Marktlokationsidentifikationsnummer (MaLo-ID). Diese elfstellige Zahl wurde im Februar 2018 durch die Bundesnetzagentur eingeführt, um die Kommunikation zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und Kund:innen zu vereinfachen.  

Sie können sich die MaLo-ID vorstellen wie eine IBAN, die nur einem Bankkonto zugeordnet werden kann. Sie finden die MaLo-ID auf Energieabrechnungen oder Vertragsbestätigungen. Mit der Angabe der MaLo-ID helfen Sie uns, den Wechselprozess zu beschleunigen.

Wenn bei der Ummeldung die Frist versäumt wird, dann können Kosten auf Sie zukommen. Es handelt sich um eine Angelegenheit, die zwischen den beiden Mietparteien geregelt werden muss.

Für uns als Energieversorger kommt immer derjenige für die Kosten auf, der auf der Zählernummer angemeldet ist. Melden Sie sich als Vormieter:in nicht rechtzeitig ab, so sind Sie weiterhin der/die rechtsgültige Vertragspartner:in von uns.

Mein Wechsel zu den SWL

Verbraucher:innen können ihre Energielieferanten frei wählen. Dabei müssen lediglich die Kündigungsfristen beachtet werden.

Ihre Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten variieren je nach Energievertrag. Grundversorgungstarife haben eine Frist von 2 Wochen.

Andere Tarife haben häufig ein Frist von 4 Wochen oder können erst zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden.  

Nein, das übernehmen wir gerne für Sie. Wählen Sie hierfür einfach Ihr gewünschtes Produkt über den Tarif-Rechner aus und geben an, dass Sie Neukund:in sind.
Bitte beachten Sie, dass wir die Kündigung nur in Fällen von Regelkündigungen für Sie vornehmen dürfen. Sobald Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht, z. B. aufgrund von Preiserhöhungen Gebrauch machen, müssen Sie Ihren bestehenden Vertrag selber kündigen.

Zunächst werden Sie informiert, wenn wir die Kündigung Ihres bestehenden Vertrags veranlasst haben. Sobald das Lieferende bei Ihrem bisherigen Versorger feststeht, bekommen Sie erneut Post mit dem geplanten Lieferbeginn durch die Stadtwerke Lübeck. In diesem Schreiben steht auch, zu wann Sie uns Ihre Zählerstände mitteilen können.

Störung

Gasgeruch ist kein Grund zur Panik, bleiben Sie bitte ruhig und beachten Sie die folgenden Punkte:
Geruch des Gases: Erdgas ist von Natur aus geruchlos! Dem Erdgas wird jedoch ein Geruchsstoff zugesetzt, damit auch kleinste Gasmengen sofort bemerkt werden
Faustregel bei Gasgeruch: Verlassen Sie das Gebäude unverzüglich! Betätigen Sie keine Licht- und Geräteschalter und ziehen Sie keine Stecker aus der Steckdose. Öffnen Sie Ihre Fenster und Türen!
Wählen Sie unsere Notrufnummer von außerhalb des Hauses:

Bei einer Störung Ihres Internets wenden Sie sich bitte an die angegebene Internet Störungs-Hotline oder schreiben Sie uns eine E-Mail:

Bei einer Störung im Stromnetz wenden Sie sich bitte an die angegebene Notrufnummer

Bei einer Störung der Wasserversorgung melden Sie sich bitte telefonisch unter:

Falls Sie einen Wasserschaden hatten, so sollte eine Schadensmeldung an die Entsorgungsbetriebe Lübeck erfolgen. Dort können Sie im Anschluss auch die Rechnung der Reparaturfirma und den Zählerstand nach der Reparatur einreichen. 

Kontaktdaten der Entsorgungsbetriebe Lübeck:
Malmöstraße 22
23539 Lübeck 

Bei einem Notfall mit der Wärmeversorgung melden Sie sich bitte telefonisch unter:

Sonstiges

Wenn Sie infolge eines Wasserschadens einen erhöhten Stromverbrauch hatten, können wir Ihnen diesen leider nicht erstatten. Gerne stellen wir Ihnen jedoch ein Schreiben für Ihre Versicherung aus. Hierfür benötigen wir nur das Schreiben Ihres Dienstleisters über den verbrauchten Strom während der Trocknungsarbeiten und die betroffenen Zählernummern und Vertragskontonummern.

Hinsichtlich der Abfallgebühren sind die Stadtwerke Dienstleister für die Entsorgungsbetriebe Lübeck. Das bedeutet, dass wir den Gebührenbescheid für Abfall an die Haushalte übermitteln und im Auftrag der Entsorgungsbetriebe abrechnen. Erteilen Sie uns hierzu Ihre Erlaubnis zum SEPA Lastschriftverfahren ganz einfach in unserem Kundenportal. Klicken Sie im Portal auf Meine Daten (oben rechts) und wählen im Menü Bankdaten aus. Alternativ können Sie unser Formular nutzen. Das unterschriebene Formular ist nur gültig im Original (kein Fax)!
Sie können Ihre Gebühr allerdings auch an folgende Bankverbindung überweisen:

  • Aareal Bank Wiesbaden

  • BIC: AARBDE5WDOM 

  • IBAN: **** (*** Hier tragen Sie bitte Ihre IBAN ein, die Ihnen die Stadtwerke Lübeck per Post mitgeteilt haben. Falls Sie diese nicht vorliegen haben, wenden Sie sich einfach an unser Service-Center.)

Kontaktdaten der Entsorgungsbetriebe Lübeck:
Malmöstraße 22 
23539 Lübeck

Hinsichtlich der Schmutzwassergebühr sind die Stadtwerke Dienstleister für die Entsorgungsbetriebe Lübeck. Das bedeutet, dass wir den Gebührenbescheid für Schmutzwasser an die Haushalte übermitteln und im Auftrag der Entsorgungsbetriebe abrechnen. Erteilen Sie uns hierzu Ihre Erlaubnis zum SEPA Lastschriftverfahren ganz einfach in unserem Kundenportal. Klicken Sie im Portal auf Meine Daten (oben rechts) und wählen im Menü Bankdaten aus. Alternativ können Sie unser Formular nutzen. Das unterschriebene Formular ist nur gültig im Original (kein Fax)!
Sie können Ihre Gebühr allerdings auch an folgende Bankverbindung überweisen:

  • Aareal Bank Wiesbaden

  • BIC: AARBDE5WDOM 

  • IBAN:*** (*** Hier tragen Sie bitte Ihre IBAN ein, die Ihnen die Stadtwerke Lübeck per Post mitgeteilt haben. Falls Sie diese nicht vorliegen haben, wenden Sie sich einfach an unser Service-Center.)

Kontaktdaten der Entsorgungsbetriebe Lübeck:
Malmöstraße 22 
23539 Lübeck

Aktuell bieten die Stadtwerke Lübeck keine Ermäßigungstarife für Azubis, Studierende oder Rentner:innen an.

Die Stadtwerke Lübeck bieten aktuell keine Bonusprogramme an.

Wir sind für Sie da!

Online – rund um die Uhr

Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr

Mann mit Headset im Servicecenter