Die Gaspreisbremse startet am 01.03.2023 und gilt rückwirkend ab Januar 2023. Vorerst ist die Dauer auf ein Jahr bis 31.12.2023 befristet, kann von der Bundesregierung ggf. aber um weitere vier Monate bis zum 30.04.2024 verlängert werden.
Bei diesen Preisbremsen handelt es sich ausdrücklich nicht um Subventionen oder Gutschriften, sondern um eine Dämpfung, die den hohen Preisanstieg für Energie und Wärme abfedern soll. Energiesparen lohnt sich daher immer noch und spart auch weiterhin Bares ein. Je weniger Energie Sie verbrauchen, umso weniger müssen Sie bezahlen.
Verrechnungsstelle zwischen Bund und Verbraucher:innen sind wir Energieversorger.