Geschäftskunden
01.05.2023
10 Min. Lesezeit

Energie-Preisbremsen, Soforthilfe & Co.

Zur Gewährleistung der Vorgaben des befristeten Krisenrahmens der Europäischen hat der deutsche Gesetzgeber beihilferechtliche Regelungen im Zusammenhang mit den Gas-, Wärme- und Strompreisbremsen beschlossen. In unserem Beitrag finden Sie wichtige Informationen hierzu.

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Im Sinne unserer Kund:innen setzen wir selbstverständlich alle von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen um. Auf dieser Seite halten wir Sie mit aktuellen Informationen auf dem Laufenden.
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der Stadtwerke Lübeck

Zur Gewährleistung der Vorgaben des befristeten Krisenrahmens der Europäischen hat der deutsche Gesetzgeber beihilferechtliche Regelungen im Zusammenhang mit den Gas-, Wärme- und Strompreisbremsen beschlossen. Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen hierzu. Der Infoseite und der FAQ-Seite des BMWK entnehmen Sie bitte weitere aktuelle Informationen (insbesondere zu den Themen Höchstgrenzen und Selbsterklärung).

Wichtige Information zu den Inhalten!
Die nachfolgenden Inhalte erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Sie dienen nur allgemeinen Informationszwecken. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir gegenüber unseren Kunden nicht rechtsberatend tätig werden dürfen. Unsere Informationen beziehen sich auf den aktuellen Stand der Gesetzesbeschlüsse des Deutschen Bundestages zu den Energiepreisbremsen (EWPBG und StromPBG) vom 16.12.2022.

Weitere Hinweise:
Wir empfehlen Ihnen weitere Energieeinsparungspotenziale zu prüfen und umzusetzen, da diese einen kostenmindernden Nutzen für Ihr Unternehmen darstellen.
Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes finanziert.

Die Maßnahmen im Überblick

In der aktuellen Situation beschäftigen uns alle zahlreiche Fragen rund um die Maßnahmen und Beschlüsse der Bundesregierung, deren Umsetzung die Effekte der aktuellen Energiekrise begrenzen sollen.

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