Mutter schiebt zwei Kinder in Wäschekorb über den Fußboden
Top Anbieter erneuerbarer Energien (Focus Money)Badge TÜV Nord geprüfter ÖkostromBadge Top Lokalversorger 2023100 % Ökostrom

TraveStrom Flex

Einheizen mit unserem Wärmepumpenstrom.

Sie möchten Ihr Zuhause klimafreundlich heizen?

Dann ist unser TraveStrom Flex mit 100 % Ökostrom genau das Richtige für Sie. Unser spezieller Wärmepumpenstrom bietet Ihnen eine preiswerte Alternative zu den herkömmlichen Haushaltsstrom-Tarifen. So heizen Sie nicht nur effizient, sondern auch noch kostensparend.

Der Wärmpumpen-Tarif

TraveStrom Flex
100 % Ökostrom
15 € SEPA-Bonus

76 € mtl.
bei 2.500 kWh Jahresverbrauch
Tarif anfragen
Das ist enthalten:
Grundpreis: 119,00 € pro Jahr
Arbeitspreis HT: 31,60 ct pro kWh
Arbeitspreis NT: 31,60 ct pro kWh
Vertragsabschluss
Online oder im Service-Center
Jederzeit kündbar
4 Wochen Kündigungsfrist

Bei allen Preisangaben handelt es sich um Bruttopreise im TraveNetz-Gebiet. Voraussetzung für diesen Tarif ist, dass die Wärmepumpe über einen zweiten, separaten Zähler mit dem Netz verbunden ist und keine gemeinsame Zählung mit dem Haushaltsstrom erfolgt. Sollten Sie nur über einen gemeinsamen Zähler verfügen, beliefern wir Sie gern mit unseren anderen Ökostrom-Tarifen.

Wichtige Information zu den angezeigten Preisen

Eine Reduzierung der KWKG-Umlage und der Offshore-Netzumlage gemäß §22 EnFG wird nur gewährt, wenn und solange die Voraussetzungen des § 22 EnFG erfüllt sind. Wir weisen darauf hin, dass die Privilegierung des Stroms nach den Vorschriften des EnFG zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht EU-beihilferechtlich genehmigt ist. Erst nach Erteilung dieser Genehmigung, darf und wird die Privilegierung der KWKG-Umlage und der Offshore-Netzumlage im Preis für die Wärmepumpenstromlieferung berücksichtigt.

Eine mögliche Entlastung für Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG, die seit dem 1. Januar 2024 in Kraft ist, haben wir bei uns noch nicht berücksichtigt. Die Reduzierung der Strom-Netznutzungsentgelte machen wir für Sie geltend (selbstverständlich auch rückwirkend), sobald die regulatorischen Voraussetzungen erfüllt sind.

Unsere Vorteile

Energie, die verbindet.
Darum Stadtwerke Lübeck.

Grüne Zukunft

100 % Ökostrom für Ihr Zuhause.

Zertifizierter Partner

Wir wurden als "TOP-Lokalversorger 2025" ausgezeichnet.

Regionale Power

Wir kennen die Anliegen des Nordens seit über 100 Jahren.

Zahlreiche Kund:innen

Wir wärmen und erhellen 130.000 Haushalte. Gerne auch Ihren.

Tarif-Dokumente zum Download.

Einfach, schnell und unkompliziert.

Die wichtigsten Antworten auf Ihre Fragen.

Wärmepumpenstrom

Wärmepumpenstrom, auch als Wärmestrom oder Heizstrom bezeichnet, ist der Strom, der umweltfreundlich genutzt wird, um mithilfe einer Wärmepumpe Heizwärme oder Warmwasser zu erzeugen.

Der genutzte Strom ist grundsätzlich der gleiche. Da der Zähler für die Wärmepumpe aber in der Regel unterbrechbar ist, kann der Netzbetreiber die Stromzufuhr zu vorher festgelegten Zeiten regulieren. Dies führt zu geringeren Netznutzungsentgelten und einer niedrigeren Konzessionsabgabe. So kann der Strom für die Wärmepumpe günstiger angeboten werden als der Haushaltsstrom.

Bei der gemeinsamen Messung werden Ihr Haushaltsstrom und der Wärmestrom über einen gemeinsamen Zähler erfasst. Für Wärmepumpen wird in der Regel eine getrennte Messung empfohlen. Bei der getrennten Messung wird der Strom der Wärmepumpe über einen zweiten, separaten Zähler abgerechnet. Hier können Sie zwischen einem Eintarif- oder Zweitarifzähler wählen.

In diesem Fall können Sie unsere weiteren Ökostrom-Tarife für Ihren gesamten Strombedarf nutzen.

Folgende Bedingungen sind für eine Reduzierung der KWKG-Umlage und der Offshore-Netzumlage für Wärmepumpen auf 0,00 ct/kWh erforderlich:

  • Sie haben einen separaten Stromzähler für Ihre Wärmepumpe.

  • Sie sind kein Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten.

  • Es bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche gegen Sie, die aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem europäischen Binnenmarkt entstanden sind.

Der § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) regelt den Umgang mit sogenannten „steuerbaren Verbrauchseinrichtungen“. Durch die Novellierung und die Beschlüsse der Bundesnetzagentur können Netzbetreiber seit dem 1. Januar 2024 bei drohenden Netzüberlastungen die Leistung dieser Geräte vorübergehend reduzieren. Als Gegenleistung für diese Steuerbarkeit erhalten Sie als Verbraucher:in Reduzierung des Netzentgelts. Um davon zu profitieren, müssen Sie Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung bei Ihrem jeweiligen Netzbetreiber anmelden.

Die Neuregelung gilt für Sie, wenn Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung am oder nach dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wird und diese durch den:die Installateur:in beim Netzbetreiber angemeldet wurde. Für vorhandene Anlagen gelten Übergangsregelungen oder Bestandsschutz und es bleibt für Sie alles wie gehabt. Ihre Vorteile mit § 14a EnWG:

  • Der Anschluss Ihres Gerätes kann durch den Netzbetreiber nicht mehr verzögert werden.

  • Sie zahlen weniger Netzentgelt und können zwischen 2 verschiedenen Modulen wählen.

  • Sie tragen zur Stabilisierung des Stromnetzes bei, ohne dass Ihr Komfort spürbar eingeschränkt wird.

Der § 14a EnWG gilt für die sogenannten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Dazu gehören die folgenden Geräte. Ihre Leistung muss über 4,2 kW liegen und sie müssen im Niederspannungsnetz angeschlossen sein.

  • Wärmepumpen, inkl. Zusatz- oder Notheizvorrichtungen z.B. Heizstäbe

  • Private Ladepunkte für Elektromobile bzw. Wallboxen

  • Stromspeicher die Energie aus dem Netz beziehen

  • Klimaanlagen für die Raumkühlung.

Nicht der passende Tarif für Sie?

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Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr

Mann mit Headset im Servicecenter