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Das Fernwärme-Prinzip.

Wie wird unsere Wärme grün?

Fernwaerme
Fernwaerme

Unser Ziel ist es, den Einsatz von fossilen Brennstoffen zu minimieren. Deshalb verbinden wir hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung verstärkt mit regenerativer Energie zur Wärmeerzeugung.

Insgesamt verfolgen wir einen Kurs der grünen Wärmeerzeugung:

  • Grüne Wärme erfordert den Ersatz des aktuell hauptsächlich eingesetzten Brennstoffes Erdgas.

  • Zur Nutzung von erneuerbaren Energien (erneuerbar erzeugter Wasserstoff H₂, Solarenergie, Geothermie, Abwärme) testen und pilotieren wir verschiedene Technologien zu deren Umwandlung.

  • Wir betreiben und entwickeln Power-to-Heat Anlagen, H₂-BHKW, Wärmepumpen, Solarthermie- und Geothermieanlagen.

  • In 2024 wollen wir eine der größten Solarthermieanlagen Deutschlands in Moisling in Betrieb nehmen. Das Bebauungsplanverfahren und die konkrete Anlagenplanung dafür werden aktuell durchgeführt.

  • Die Stadtwerke Lübeck folgen in ihrer Erzeugungsstrategie mehreren Stoßrichtungen – Erzeugungsanlagen vor Ort und überregional, eigene Anlagen oder gemeinsame Anlagen mit Partnern.

Die wichtigsten Antworten auf Ihre Fragen.

Allgemeine Informationen

Bei Fernwärme handelt es ich um Wärme aus einem effizienten und umweltschonenden Kreislauf. Unsere Blockheizkraftwerke (BHKW) arbeiten nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung. Das bedeutet, dass die Wärme, die bei der Stromproduktion quasi als „Nebenprodukt” entsteht, genutzt wird. Diese Wärme kommt über ein Rohrsystem als Fernwärme direkt zu Ihnen ins Haus. Hier erwärmt sie in der Hausstation über einen Wärmetauscher das Hausheizungswasser – dass Sie dann zum Heizen oder zur Brauchwassererwärmung nutzen. Das durch die Wärmenutzung abgekühlte Wasser wird zum BHKW zurückgepumpt und dort wieder aufgeheizt. Fernwärme ist also ein Kreislauf, der einen Großteil der Energie verwendet, – statt verschwendet. Das macht die Fernwärme so effizient, so günstig und so klimafreundlich.

Fernwärme bietet viel Komfort für weniger Kosten:

  • Sie beziehen Fernwärme problemlos und direkt über die Leitung in Ihr Haus.

  • Fernwärme ist jederzeit verfügbar – Sie drehen einfach nur am Thermostat.

  • Mit Fernwärme gibt es keinerlei Geruchs- und Schmutzbelästigung mehr im Haus.

  • Bei Fernwärme ersetzt eine deutlich kleinere Hausstation die klassische Heizungsanlage inkl. Schornstein, Tanks und Kessel.

  • Fernwärme vermeidet Feuerstellen im Haus, da es keine Verbrennung von Brennstoffen gibt.

  • Durch die Entkopplung vom Ölpreis ist Fernwärme wesentlich günstiger als herkömmliche Wärme.

  • Fernwärme erfordert geringere Wartungskosten als herkömmliche Wärmeanlagen. Diesen Vorteil geben wir über Ihre Nebenkostenabrechnung direkt an Sie weiter.

Für Ihren Wechsel zur Fernwärme bieten wir Ihnen einen Rundum-sorglos-Service. Schon der erste Schritt ist ganz einfach: Sie vereinbaren einen Termin mit uns!

Preissystem TraveWärme Next

Mit Inkrafttreten das Wärmeplanungsgesetzes (WPG) zum 01.01.2024 wurde vom Gesetzgeber das strategische Ziel ausgegeben, dass die fossile Wärmeerzeugung schrittweise abgelöst und in eine treibhausgasneutrale Wärmeinfrastruktur übergeleitet wird.

Die zukunftsfähige Ausrichtung unserer Wärmenetze und die damit notwendigen Investitionen, sowie die Entwicklungen an den Energiemärkten erfordern, dass wir unser Preissystem zum ersten Mal nach 12 Jahren anpassen müssen.

Die Preisänderungsklauseln sind ein wichtiger Bestandteil des Wärmeversorgungsvertrags. Sie geben die mathematischen Regeln vor, in welchem Umfang der Fernwärmepreis nach oben oder nach unten angepasst wird. Gesetzlich geregelt sind Preisänderungsklauseln in § 24 Abs. 4 der AVBFernwärmeV.

In der neuen Preisanpassungsklauseln werden neben der aktualisierten Kostenstruktur für die Fernwärmeerzeugung und Bereitstellung, die Kosten des allgemeines Wärmemarktes stärker berücksichtigt.

Im verbrauchsabhängigen Arbeitspreis (AP) werden die Kosten für die Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme sowie die allgemeinen Entwicklungen am Wärmemarkt berücksichtigt.  Bisher orientierte sich die Preisänderungsklausel für den Arbeitspreis (AP) an den Entwicklungen der Kosten für Erdgas und leichtes Heizöl. Weil immer weniger Haushalte mit Öl heizen, bildet der Heizölpreis nicht mehr die Verhältnisse am Wärmemarkt ab. Daher ersetzen wir den bisher verwendeten Heizölpreis HEL-Rheinschiene durch einen Wärmepreisindex.

Der Wärmepreisindex stellt den Heizungsmix am deutschen Wärmemarkt dar und beinhaltet anteilig Kostenentwicklungen u.a. für den Bezug von Fernwärme, dem Betrieb von Gaszentralheizungen. Weiterhin passen wir die Gewichtungsfaktoren an die Entwicklung unserer Erzeugungskosten an.

Mit der Umstellung des Erdgas Referenzpreises, bilden wir unsere Beschaffungssystematik genauer ab.

Verbrauchsunabhängige Kosten sind z.B. Investitionskosten in den Netzausbau und in Erzeugungsanlagen. Diese werden zum großen Teil im Leistungspreis (LP) dargestellt, Entsprechend der geänderten Kostenstruktur hat sich vor allem die Gewichtung der jeweiligen Faktoren geändert

Konkret bedeutet das:
Die neuen Preisgleitformeln für den Arbeits- und Leistungspreis werden eingeführt, um eine transparente Grundlage für zukünftige Preisänderungen zu schaffen. Durch die Anknüpfung der Formelbestandteile an die Preisentwicklungserhebungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) erhalten Sie als Verbraucher: innen eine transparente Anpassungsgröße.

Seit der letzten Anpassung der Verträge sind mehr als 12 Jahre vergangen. Unterdessen sind auf europäischer und nationaler Ebene neue Verordnungen und Gesetze verabschiedet worden. Das bedeutet, dass wir unseren Fernwärmeliefervertrag an die neuen Anforderungen anpassen und ergänzen mussten.

Damit verändert sich die rechtliche Grundlage und veranlasst uns, die Belieferung auf eine neue vertragliche Basis zu stellen.

Sollten Sie den Vertrag nicht unterschrieben an uns zurücksenden und Sie nach dem 31.12.2024 weiterhin Wärme von uns beziehen, kommt es durch die weitere Wärmeentnahme zu einem konkludenten Vertragsschluss zu den Bedingungen des Tarifs TraveWärme Next.

Grundsätzlich wird der Liefervertrag für die Wärmebelieferung mit dem Eigentümern des Gebäudes geschlossen. Wenn der Vermieter SWL mit der Abrechnung des Wärmeverbrauchs direkt mit den Mieter:innen beauftragt, erhalten diese ebenfalls bei Einzug in die Wohnung einen Wärmeliefervertrag.

In Fällen in denen der Hauptliefervertrag mit dem Eigentümer: innen zum 01.01.2025 auf den neuen Tarif umgestellt wird, erhalten Mieter:innen ebenfalls angepasste Vertragsunterlagen.

Die Preisänderungsklauseln werden erstmals zum 01.01.2026 angewendet.

Gern informieren wir Sie unter 0451 888-1616 telefonisch. Alternativ können Sie uns eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten an TraveWaerme@swhl.de senden. Wir werden uns zeitnah bei Ihnen melden.

Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da.
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