Nachhaltigkeitsbericht 2020
| 63 Die Wirksamkeit des Umweltmanagementsystems wird durch den Umweltmanagementbeauftragten kontinuierlich überwacht und mit der Geschäftsführung betrachtet und bewertet. Davon ausgehend werden Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Sys- tems vereinbart. Im SWLH Konzern ist darüber hinaus ein „Arbeitskreis Recht“ ein- gerichtet, dessen Aufgabe es ist, die Konzerngesellschaften im Sinne eines fortlaufenden Prozesses bei der Überwachung und Um- setzung gesetzlicher Neuerungen zu unterstützen, damit diese zeitnah in die betrieblichen Abläufe integriert werden können. Damit soll eine strukturierte Überwachung von gesetzlichen Neuerungen, die den SWLH Konzern betreffen, sichergestellt wer- den. Zudem soll gewährleistet werden, dass eine Umsetzung der jeweiligen Neuerungen auch Eingang in den Betriebsablauf findet. Beispielsweise erfolgt im Bereich der Erzeugung eine Überwachung der Einhaltung der Grenzwerte unter anderem für Formaldehyd durch regelmäßige Messungen. Mit der Novelle der Gewerbeabfallverordnung bezweckt der Gesetzgeber unter anderem die getrennte Erfassung von stoff- lich verwertbaren Abfällen und somit, das Recycling zu stärken. Dies führt in der Abfalllogistik des SWLH Konzerns zu erweiter- ten Getrenntsammlungs- und Dokumentationspflichten.
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