Nachhaltigkeitsbericht 2020

| 144 VOM UMWELTGUTACHTER VALIDIERTE INHALTE ANFORDERUNG KAPITEL Zusammenfassung der Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen der Organisation sowie gegebenen- falls der Beziehung der Organisation zu etwaigen Mutterorganisationen und eine klare und unmissver- ständliche Beschreibung des Umfangs der EMAS- Registrierung, einschließlich einer Liste der in diese Registrierung einbezogenen Standorte ab S. 7: Der SWLH Kon- zern im Über- blick Umweltpolitik der Organisation und kurze Beschrei- bung der Verwaltungsstruktur, auf die sich das Umweltmanagementsystem der Organisation stützt S. 60: Unsere Umweltpolitik Beschreibung aller bedeutenden direkten und indirekten Umweltaspekte, die zu bedeutenden Um- weltauswirkungen der Organisation führen, kurze Beschreibung des Vorgehens bei der Festlegung ihrer Bedeutung und Erklärung der Art der auf diese Umweltaspekte bezogenen Auswirkungen S. 66ff: Um- weltaspekte und Auswir- kungen Beschreibung der Umweltzielsetzungen und -einzelziele im Zusammenhang mit den bedeutenden Umweltas- pekten und -auswirkungen S. 25ff: Hand- lungsfelder Beschreibung der durchgeführten und geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltleistung, zur Erreichung der Ziele und Einzelziele und zur Gewährleistung der Einhaltung der rechtlichen Ver- pflichtungen im Umweltbereich. Sofern verfügbar, sollte auf die einschlägigen bewährten Umweltma- nagementpraktiken in den branchenspezifischen Refe- renzdokumenten gemäß Artikel 46 verwiesen werden S. 71ff: Um- weltmaßnah- men Zusammenfassung der verfügbaren Daten über die Umweltleistung der Organisation bezogen auf ihre bedeutenden Umweltauswirkungen. Die Bericht- erstattung bezieht sowohl die Kernindikatoren für die Umweltleistung als auch die spezifischen Indika- toren für die Umweltleistung ein. Bei bestehenden Umweltzielsetzungen und -einzelzielen sind die ent- sprechenden Daten zu übermitteln ab S. 80: Kern- indikatoren und Kennzah- len Verweis auf die wichtigsten rechtlichen Bestimmun- gen, die die Organisation berücksichtigen muss, um die Einhaltung der rechtlichen Verpflichtungen im Umweltbereich zu gewährleisten, und eine Bestätigung der Einhaltung der Rechtsvorschriften S. 62: Gelten- de, bindende und rechtliche Verpflichtun- gen im Um- weltbereich Bestätigung hinsichtlich der Anforderungen des Artikels 25 Absatz 8 sowie Name und Akkreditierungs- oder Zulassungsnummer des Umweltgutachters und Datum der Validierung; ersatzweise kann die vom Umweltgutachter unterzeichnete Erklärung gemäß Anhang VII verwendet werden S. 143: Gültig- keitserklärung nach EMAS

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