Energieausweis

Ihr Haus auf dem Prüfstand.

Sie sind auf der Suche nach einem Dienstleister, der Ihnen bei der Erstellung eines Energieausweises zur Seite steht? Dann sind die Stadtwerke Lübeck Ihr kompetenter und zuverlässiger Partner. Gerne erstellen wir Ihnen einen verbrauchs- oder bedarfsorientierten Energieausweis.

Verbrauchsorientierter Energieausweis
Bedarfsorientierter Energieausweis

Für den verbrauchsorientierten Energieausweis gilt:

  • Seit 01.07.2008 Pflicht für Wohngebäude, die vor 1964 errichtet wurden

  • Am 01.10.2008 endete die Wahlfreiheit für die Ausstellung des verbrauchsorientierten Energieausweises für Wohngebäude, die vor 1978 errichtet wurden und bis vier Wohneinheiten haben

  • Ab 01.01.2009 Pflicht für alle anderen Wohngebäude, die bei den o. g. Punkten nicht erfasst sind

  • Ab 01.07.2009 Pflicht für Nicht-Wohngebäude

  • Gültigkeit von 10 Jahren

Wir, die Stadtwerke Lübeck, ermitteln anhand Ihrer Verbrauchsdaten der vergangenen drei Jahre den Energieverbrauchskennwert für Ihre Immobilie. Anhand einer speziell gestalteten Balkengrafik wird Ihr Gebäude im Verhältnis zu anderen Gebäudestandards eingeordnet und verglichen. Sie haben so einen schnellen und einfachen Überblick, wie effizient Ihre Immobilie ist und einen ersten Eindruck, ob sich Energiesparmaßnahmen durch Modernisierung lohnen.

Die genauen Preise entnehmen Sie unseren Preisblättern in den Downloads weiter unten auf dieser Seite.

So geht's:

Verbrauchsorientierter Energieausweis

Benötigte Dokumente:

  • Auftrag

Stadtwerke Lübeck Energie GmbH
23533 Lübeck

0451 888-1477

Bedarfsorientierter Energieausweis

Für den bedarfsorientierten Energieausweis erhalten Sie auf Anfrage ein individuelles Preisangebot.

Verbrauchsdaten­erfassung

Benötigte Dokumente:

  • Auftrag

  • Anlage Zähler

  • Einverständniserklärung (bei weniger als drei Mietparteien)

Stadtwerke Lübeck Energie GmbH
23533 Lübeck

0451 888-1477

Downloads

Rechtliche Grundlagen

Nach der „EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ müssen Eigentümer:innen künftig bei Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes einen Nachweis über die energetische Qualität ihres Objektes vorlegen. Mit der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom 20. Juli 2022) wurde diese Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in deutsches Recht umgesetzt. Diese Regelung ist am 1. Oktober 2007 in Kraft getreten.

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