Für den verbrauchsorientierten Energieausweis gilt:
Seit 01.07.2008 Pflicht für Wohngebäude, die vor 1964 errichtet wurden
Am 01.10.2008 endete die Wahlfreiheit für die Ausstellung des verbrauchsorientierten Energieausweises für Wohngebäude, die vor 1978 errichtet wurden und bis vier Wohneinheiten haben
Ab 01.01.2009 Pflicht für alle anderen Wohngebäude, die bei den o. g. Punkten nicht erfasst sind
Ab 01.07.2009 Pflicht für Nicht-Wohngebäude
Gültigkeit von 10 Jahren
Wir, die Stadtwerke Lübeck, ermitteln anhand Ihrer Verbrauchsdaten der vergangenen drei Jahre den Energieverbrauchskennwert für Ihre Immobilie. Anhand einer speziell gestalteten Balkengrafik wird Ihr Gebäude im Verhältnis zu anderen Gebäudestandards eingeordnet und verglichen. Sie haben so einen schnellen und einfachen Überblick, wie effizient Ihre Immobilie ist und einen ersten Eindruck, ob sich Energiesparmaßnahmen durch Modernisierung lohnen.
Die genauen Preise entnehmen Sie unseren Preisblättern in den Downloads weiter unten auf dieser Seite.